Das Medizin- und Arztrecht bzw. Zahnarztrecht ist eine Spezialmaterie, die Berührungspunkte zu allen klassischen Rechtsgebieten hat und daher besonders anspruchsvoll ist. Aufgrund langjähriger Spezialisierung berät und vertritt Rechtsanwalt Martin Ruhkamp, der seit 2008 Fachanwalt für Medizinrecht ist, Leistungserbringer des Gesundheitswesens in allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich von Fragen des Berufsrechts über das Arbeitsrecht, das Vertragsarztrecht und Abrechnungsfragen bis hin zu Problemen der Arzthaftpflicht bei Behandlungsfehlern und zu Fragen des Arztstrafrechts.
Insbesondere beraten und vertreten wir Krankenhausärzte, Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren, Vertragsärzte, Hebammen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Physiotherapeuten und Heilpraktiker in folgenden Bereichen:
ZORN Rechtsanwälte
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