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Medizin- und Arztrecht

Das Medizin- und Arztrecht bzw. Zahnarztrecht ist eine Spezialmaterie, die Berührungspunkte zu allen klassischen Rechtsgebieten hat und daher besonders anspruchsvoll ist. Aufgrund langjähriger Spezialisierung berät und vertritt Rechtsanwalt Martin Ruhkamp, der seit 2008 Fachanwalt für Medizinrecht ist, Leistungserbringer des Gesundheitswesens in allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich von Fragen des Berufsrechts über das Arbeitsrecht, das Vertragsarztrecht und Abrechnungsfragen bis hin zu Problemen der Arzthaftpflicht bei Behandlungsfehlern und zu Fragen des Arztstrafrechts.

Insbesondere beraten und vertreten wir Krankenhausärzte, Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren, Vertragsärzte, Hebammen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Physiotherapeuten und Heilpraktiker in folgenden Bereichen:

  • Arbeitsrecht: Beratung und Vertretung von Krankenhausärzten gegenüber dem Krankenhausträger und vor den Arbeitsgerichten, Vertragsberatung und Vertragsgestaltung, Beratung und Vertretung bei Kündigung, Gestaltung von Chefarztdienstverträgen (Liquidationsrechte, Entwicklungsklauseln, Kündigungsschutz)
  • Arzthaftungsrecht: Abwehr der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Patienten in enger Zusammenarbeit mit dem Haftpflichtversicherer des Arztes sowie Vertretung vor den zuständigen Gerichten und vorgerichtlich in Schlichtungsverfahren bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
  • Arztstrafrecht: Beratung und Verteidigung von Ärzten und sonstigen Leistungserbringern im Gesundheitswesen gegen strafrechtliche Vorwürfe (z.B. angeblicher Abrechnungsbetrug, behauptete Behandlungsfehler, Schweigepflichtverletzung, Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit Sponsoring); Vertretung bereits im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls vor allen Strafgerichten
  • Berufs- und Standesrecht: Vertretung von Ärzten in Rechtsstreitigkeiten mit der Ärztekammer wegen des Vorwurfs standeswidrigen Verhaltens (z.B. wegen unerlaubter Werbung, Verteilung und Entzug der Approbation, Weiterbildungsrecht)
  • Gesellschaftsrecht: Gestaltung von Gemeinschaftspraxisverträgen, Kooperationsverträgen, Praxisgemeinschaftsverträgen, Gesellschaftsverträgen Medizinischer Versorgungszentren, Praxisübergabeverträgen
  • Kassenarztrecht / Kassenzahnarztrecht: Beratung und Vertretung von Medizinischen Versorgungszentren und Ärzten in Zulassungsfragen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung und den Zulassungsgremien sowie vor allen Sozialgerichten
  • Honorarregress: Beratung und Vertretung von niedergelassenen Vertragsärzten und ermächtigten Krankenhausärzten in Prüfverfahren (Plausibilitätsprüfung) und bei Honorarregressen
  • Praxisübertragung / Praxisnachfolge: Beratung und Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit der Veräußerung und dem Erwerb kassenärztlicher und privatärztlicher Arzt- und Zahnarztpraxen bzw. Anteilen an Praxen in vertragsarztrechtlicher, arbeitsrechtlicher und gesellschaftlicher Hinsicht
  • Zahnarztrecht: Vertretung von Zahnärzten bei Behandlungsfehlervorwürfen und Abwehr von Schadensersatzansprüchen in Gutachterverfahren und Gerichtsverfahren
  • Ihre Ansprechpartner:
  • Martin Ruhkamp
  • Kontakt per E-Mail
  • Telefon 0721 62693-0

ZORN Rechtsanwälte

Albert-Nestler-Str. 11
76131 Karlsruhe

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