„Aktuelle Rechtsprechung zur Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung“
Vortrag am 23.04.2024 (11:45 Uhr bis 13:45 Uhr)
Rechtsanwalt Georg A. Robak, Fachanwalt für Versicherungsrecht, gehört seit vielen Jahren zu den Referenten bei den Schwetzinger Versicherungsrechtstagen. Er behandelt in seinem aktuellen Vortrag die Neuigkeiten, die sich aus der seit 2023 veröffentlichten Rechtsprechung zur Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ergeben.
Für die Schwetzinger Versicherungsrechtstage 2024 wurde vom Veranstalter wieder ein interessantes Programm zusammengestellt. Nicht nur die Auswahl der Themen, sondern auch der Referenten verspricht einen großen Teilnehmerkreis. So werden z.B. Herr Piontek und Herr Prof. Dr. Karczewski, die dem für das Versicherungsrecht zuständigen IV. Zivilsenat des BGH angehören, zur vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit und zur aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Versicherungsrecht 2023/24 vortragen.
„Aktuelle Rechtsprechung zur Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung“
Vortrag am 27.04.2023 (11:45 Uhr bis 13:45 Uhr)
Rechtsanwalt Georg A. Robak, Fachanwalt für Versicherungsrecht, gehört seit Jahren zu den Referenten bei den Schwetzinger Versicherungsrechtstagen. Er behandelt die aktuelle Rechtsprechung zur Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, z.B. zu folgenden Themen:
1 | Versicherter Beruf |
1.1 | Bestimmung des versicherten Berufs |
1.2 | Versicherter Beruf bei leidensbedingter Reduzierung der Berufstätigkeit |
2 | Gesundheitliche Beeinträchtigung und ihr Beweis |
2.1 | Beweis der BU bei posttraumatischer Belastungsstörung |
2.2 | Dauerhafte Einschränkung der beruflichen Fähigkeit |
3 | Unzulässigkeit des rückwirkend befristeten Anerkenntnisses |
4 | Fingiertes Anerkenntnis |
5 | Leistungseinstellung/Änderungsmitteilung nach § 174 Abs. 1 VVG |
6 | Verweisung auf neue Tätigkeit nach Umschulung oder Weiterbildung |
Das Seminar ist auch ein Fortbildungsangebot für Fachanwälte für Versicherungsrecht gemäß § 15 FAO. Weitere Informationen ergeben sich aus dem nebenstehenden Programm.
Rechtsanwältin Aygün wurde am 13.12.22 durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Versicherungsrecht“ zu führen. Zusammen mit Rechtsanwalt Robak, Rechtsanwältin Schmidt-Zimmermann und Rechtsanwalt Ruhkamp stehen Ihnen in unserer Kanzlei immerhin vier Fachanwälte für Versicherungsrecht als kompetente und erfahrene Ansprechpartner im Versicherungsrecht zur Verfügung.
„Aktuelle Rechtsprechung zur Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung“
Rechtsanwalt Georg A. Robak hält wieder im Auftrag des Anwaltsvereins Karlsruhe e.V. ein versicherungsrechtliches Seminar. Behandelt wird die aktuelle Rechtsprechung zur Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Online-Seminar ist auch ein Fortbildungsangebot für Fachanwälte für Versicherungsrecht gem. § 15 FAO. Das Seminar findet am Freitag, dem 25.01.2023 von 14:00 Uhr bis 16:45 Uhr statt. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Anwaltsverein Karlsruhe e.V.
Frau Güler-Aydin ist seit 2020 als Rechtsanwaltsfachangestellte in unserer Kanzlei tätig. Wir gratulieren zum erfolgreichen Abschluss der Fortbildung zur Geprüften Rechtsfachwirtin! Durch den Lehrgang der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe mit einer Dauer von eineinhalb Jahren hat Frau Güler-Aydin vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen erworben:
„Aktuelle Rechtsprechung zur Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung“
Vortrag am 19.05.2022 (09:00 Uhr bis 11:00 Uhr)
Rechtsanwalt Georg A. Robak, Fachanwalt für Versicherungsrecht, gehört auch in diesem Jahr zu den Referenten bei den Schwetzinger Versicherungsrechtstagen. Er behandelt die aktuelle Rechtsprechung zur Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, z.B. zu folgenden Themen:
Das Seminar ist auch ein Fortbildungsangebot für Fachanwälte für Versicherungsrecht gemäß § 15 FAO. Weitere Informationen ergeben sich aus dem nebenstehenden Programm.
Rechtsanwältin Aygün wurde am 13.10.21 durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ zu führen. Mit Rechtsanwalt Kötzing und Rechtsanwältin Aygün stehen Ihnen in unserer Kanzlei zwei Fachanwälte als kompetente und erfahrene Ansprechpartner im Arbeitsrecht zur Verfügung.
„Aktuelle Rechtsprechung zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“
Vortrag am 29.04.2021 (11.15 Uhr bis 13.15 Uhr)
Rechtsanwalt Georg A. Robak, Fachanwalt für Versicherungsrecht, gehört auch in diesem Jahr zu den Referenten bei den Schwetzinger Versicherungsrechtstagen. Er behandelt die aktuelle Rechtsprechung zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung z.B. zu folgenden Themen:
Das Seminar ist auch ein Fortbildungsangebot für Fachanwälte für Versicherungsrecht gemäß § 15 FAO. Weitere Informationen ergeben sich aus dem nebenstehenden Programm.
Rechtsanwalt Martin Ruhkamp wurde durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ zu führen.
Damit sind aktuell neben Rechtsanwältin Aygün, die im Jahr 2020 den Fachanwaltslehrgang im Versicherungsrecht erfolgreich abgeschlossen hat, drei Fachanwälte/-innen deutschlandweit für Versicherungsunternehmen tätig.
„Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Berufsunfähigkeitsversicherung
Aktuelle Rechtsprechung aus 2019 und 2020“
Rechtsanwalt Robak hält im Auftrag des Anwaltsvereins Karlsruhe ein versicherungsrechtliches Seminar zu den Bereichen:
Besondere Beachtung findet die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Berufsunfähigkeitsversicherung und insoweit zu folgenden Themen:
Das Seminar ist auch ein Fortbildungsangebot für Fachanwälte für Versicherungsrecht gem. § 15 FAO. Das Seminar findet statt am Freitag, dem 13.11.2020 von 13:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr in der IHK, Haus der Wirtschaft, Lammstr. 13-17, 76133 Karlsruhe. Weitere Informationen ergeben sich aus dem nebenstehenden Programm.
„Aktuelle Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung“
Vortrag am 28.04.2020 (9.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
Rechtsanwalt Georg A. Robak hält auch in diesem Jahr im Rahmen der Schwetzinger Versicherungsrechtstage einen Vortrag zur „Aktuellen Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung“. Referiert wird die Rechtsprechung im Zeitraum von Januar 2019 bis März 2020 unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BGH zu folgenden Themen:
Das Seminar ist auch ein Fortbildungsangebot für Fachanwälte für Versicherungsrecht gemäß § 15 FAO. Weitere Informationen ergeben sich aus dem nebenstehenden Programm.
„Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und Berufsunfähigkeitsversicherung
Aktuelle Rechtsprechung aus 2018 und 2019“
Rechtsanwalt Robak hält - wie in den Vorjahren - im Auftrag des Anwaltsvereins Karlsruhe ein versicherungsrechtliches Seminar zu den Themen:
Die aktuelle Rechtsprechung aus den Jahren 2018 und 2019 wird umfassend dargestellt. Das Seminar ist auch ein Fortbildungsangebot für Fachanwälte für Versicherungsrecht gem. § 15 FAO. Das Seminar findet statt am Freitag, dem 15.11.2019 von 13:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr in der IHK, Haus der Wirtschaft, Lammstr. 13-17, 76133 Karlsruhe. Weitere Informationen ergeben sich aus dem nebenstehenden Programm.
„Aktuelle Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung“
Rechtsanwalt Robak hält im Rahmen der Schwetzinger Versicherungsrechtstage am 03.04.2019 von 9:00 bis 10:30 Uhr einen Vortrag zur „Aktuellen Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung“. Das Seminar ist auch ein Fortbildungsangebot für Fachanwälte für Versicherungsrecht gemäß § 15 FAO. Weitere Informationen ergeben sich aus dem nebenstehenden Programm.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster hat Rechtsanwältin Schmidt mit Urkunde vom 27.10.2018 den Hochschulgrad Master of Laws (LL.M.) verliehen.
Rechtsanwältin Schmidt hat den Masterstudiengang „Versicherungsrecht“ mit der Gesamtnote magna cum laude (1,7) abgeschlossen.
Thema ihrer Masterarbeit: „Ausgewählte Probleme zur Leistungspflicht des Versicherers in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie endet die Berufsunfähigkeit, wenn der Versicherer sie nicht beginnen lässt?“
Rechtsanwalt Robak hielt – wie schon in den Vorjahren - im Auftrag des Anwaltsvereins Karlsruhe ein Seminar im Bereich Versicherungsrecht. Das Seminar am 28.09.2018 diente insbesondere der Fortbildung von Fachanwälten für Versicherungsrecht. Die Befragung der Teilnehmer zum Seminar und zum Dozenten erbrachte auch in diesem Jahr sehr gute Bewertungen. Im Detail:
Seminarinhalt:
Methodik:
Arbeitsklima:
„Aktuelle Rechtsprechung zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung und Berufsunfähigkeitsversicherung“
Rechtsanwalt Robak hält im Auftrag des Anwaltsvereins Karlsruhe auch in 2018 ein versicherungsrechtliches Seminar, diesmal das Praktiker-Seminar „Aktuelle Rechtsprechung zur vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung und Berufsunfähigkeitsversicherung“. Das Seminar ist auch ein Fortbildungsangebot für Fachanwälte für Versicherungsrecht gem. § 15 FAO.
Das Seminar findet statt am Freitag, dem 28.09.2018 von 13:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr in der IHK, Haus der Wirtschaft, Lammstr. 13-17, 76133 Karlsruhe, www.ihk-hdw.de.
Rechtsanwalt Uwe Kötzing wurde durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe am 06.06.2018 die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.
Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Herr Rechtsanwalt Kötzing betreut langjährig und erfolgreich sowohl mittelständische Unternehmen als auch kleinere Betriebe, Geschäftsführer, Führungskräfte und Angestellte in Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren umfasst dies nicht nur die Unterstützung bei alltäglichen arbeitsrechtlichen Problemen, sondern beispielsweise auch die Beratung und Gestaltung in Restrukturierungsfällen sowie die Begleitung von M&A-Transaktionen.
Unsere Kanzlei ist zertifiziert nach ISO 9001:2015. Damit verbunden ist die regelmäßige Überprüfung unseres Qualitätsmanagements durch die DEKRA. Auch das am 14.05.2018 durchgeführte Audit haben wir erfolgreich bestanden. Die DEKRA stellt in ihrem Bericht vom 28.05.2018 insbesondere Folgendes fest:
Rechtsanwalt Robak hielt im Auftrag des Anwaltsvereins Karlsruhe am 13.10.2017 ein Seminar im Bereich Versicherungsrecht. Das Seminar zur aktuellen Rechtsprechung zur Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung diente insbesondere der Fortbildung von Fachanwälten für Versicherungsrecht. Die Befragung der Teilnehmer zum Seminar und zum Dozenten erbrachte sehr gute Bewertungen. Im Detail:
Seminarinhalt:
Methodik:
Arbeitsklima:
Rechtsanwältin Anke Pagels wurde durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe am 08.12.2017 die Erlaubnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Versicherungsrecht“ zu führen.
Damit beraten und vertreten aktuell drei Fachanwälte/-innen bei ZORN Rechtsanwälte in Karlsruhe Versicherungsunternehmen deutschlandweit.
Zu unserem zertifizierten Qualitätsmanagement gehört die regelmäßige Befragung unserer Mandanten durch einen externen Dienstleister.
Alle befragten Mandanten haben bestätigt, dass Sie einen ersten Termin in unserer Kanzlei innerhalb von drei Werktagen angeboten bekommen haben und das weitere Vorgehen mit Ihnen jeweils abgestimmt war.
Die bei der Befragung bestmögliche Durchschnittsnote im Sinne einer Schulnote von 1,0 - 2,0 haben wir in folgenden Bereichen erzielt:
Wir freuen uns über die sehr hohe Zufriedenheit unserer Mandanten. Auch in diesem Jahr geben wir unser Bestes!
Alle Mitarbeiter unserer Kanzlei haben am 20.06.2017 am Firmenlauf B2Run in Karlsruhe teilgenommen. Während bei unserer täglichen Arbeit in der Kanzlei eher das klassische olympische Motto: „Schneller, höher, stärker“ gilt, stand hier der Spaß im Team im Vordergrund: „Dabei sein ist alles!“
Rechtsanwalt Robak hält erneut ein versicherungsrechtliches Seminar, diesmal das Praktiker-Seminar „Absicherung der Arbeitskraft" - Aktuelle Rechtsprechung zur Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung“. Das Seminar findet statt am Freitag, 13.10.2017 von 13.00 – 19.00 Uhr in der IHK (www.ihk-hdw.de), Haus der Wirtschaft, Lammstr. 13-17, 76133 Karlsruhe.
Versicherungsrechtliches Seminar am 05.05.2017
Rechtsanwalt Robak hält auch in diesem Jahr versicherungsrechtliche Seminare für Rechtsanwälte und Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen. Der nächste Seminartermin für Rechtsanwälte ist am Freitag, 05.05.2017, von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr in der IHK, Haus der Wirtschaft, Karlsruhe. Im Auftrag des Anwaltsvereins Karlsruhe behandelt das fünfstündige Praktiker-Seminar (Seminar gem. § 15 FAO) folgende Themen:
Rechtsanwalt Robak hält im Auftrag des Anwaltsvereins Karlsruhe am 14.10.2016 das fünfstündige Praktiker-Seminar (Seminar gem. § 15 FAO) zu den Themen:
Rechtsanwältin Katrin Schmidt, Fachanwältin für Versicherungsrecht, beginnt im Oktober 2016 den zweijährigen Masterstudiengang Versicherungsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Rechtsanwalt Uwe Kötzing und Rechtsanwältin und Rechtsanwältin Spieker haben erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht abgeschlossen.
ZORN Rechtsanwälte
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