Wir sind ein engagiertes Team von erfahrenen Rechtsanwälten in Karlsruhe. Alle Rechtsanwälte arbeiten schon seit Jahren mit klaren Tätigkeitsschwerpunkten, zumeist als Fachanwälte. Wir sind überregional als kompetente Spezialisten insbesondere in den Bereichen Versicherungsrecht, Wirtschafts- bzw. Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht bekannt.
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Wir sind eine mittelständische Kanzlei in zentraler Lage von Karlsruhe und suchen eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin insbesondere zur Verstärkung im Privaten Versicherungsrecht. In diesem beständig wachsenden Bereich beraten und vertreten wir mit bisher 4 Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen deutschlandweit Versicherungsunternehmen.
Ihr Profil:
Berufserfahrung ist von Vorteil, jedoch keine zwingende Einstellungsvoraussetzung. Dieses Stellenangebot richtet sich auch an Berufsanfänger/innen.
Wir bieten:
Neben einer maßgeblichen Mitarbeit im Privaten Versicherungsrecht ist auch eine Tätigkeit in anderen Fachgebieten unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Interessen und Erfahrungen möglich. Auch stehen wir Ihren etwaigen Wünschen bei der Bemessung der Arbeitszeit und einer teilweisen Tätigkeit im Homeoffice offen gegenüber. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.
Kontakt:
ZORN Rechtsanwälte
z.Hd. Rechtsanwalt Georg A. Robak
Hirschstr. 2, 76133 Karlsruhe
Tel. 0721 626 93-0, www.zorn-anwaelte.de
E-Mail: georg.robak@zorn-anwaelte.de
„Aktuelle Rechtsprechung zur Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung“
Vortrag am 27.04.2023 (11:45 Uhr bis 13:45 Uhr)
Rechtsanwalt Georg A. Robak, Fachanwalt für Versicherungsrecht, gehört seit Jahren zu den Referenten bei den Schwetzinger Versicherungsrechtstagen. Er behandelt die aktuelle Rechtsprechung zur Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, z.B. zu folgenden Themen:
1 | Versicherter Beruf |
1.1 | Bestimmung des versicherten Berufs |
1.2 | Versicherter Beruf bei leidensbedingter Reduzierung der Berufstätigkeit |
2 | Gesundheitliche Beeinträchtigung und ihr Beweis |
2.1 | Beweis der BU bei posttraumatischer Belastungsstörung |
2.2 | Dauerhafte Einschränkung der beruflichen Fähigkeit |
3 | Unzulässigkeit des rückwirkend befristeten Anerkenntnisses |
4 | Fingiertes Anerkenntnis |
5 | Leistungseinstellung/Änderungsmitteilung nach § 174 Abs. 1 VVG |
6 | Verweisung auf neue Tätigkeit nach Umschulung oder Weiterbildung |
Das Seminar ist auch ein Fortbildungsangebot für Fachanwälte für Versicherungsrecht gemäß § 15 FAO. Weitere Informationen ergeben sich aus dem nebenstehenden Programm.
ZORN Rechtsanwälte
Hirschstraße 2 Fon 0721 62693-0
Fax 0721 62693-10