„Tradition ist Bewahrung des Feuers und nicht Anbetung der Asche.“
(Gustav Mahler, 1860-1911)
Unsere Anwaltskanzlei wurde bereits 1947 gegründet. Das langjährige erfolgreiche Bestehen der Kanzlei am Anwaltsmarkt ist ein Beleg für die konstante Qualität der an den jeweils aktuellen Erfordernissen ausgerichteten Rechtsdienstleistung.
1947 nahm Dr. Alfred Haag seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in Karlsruhe auf. Einige durch ihn begründete Geschäftsverbindungen bestehen noch heute. Im Jahr 1968 begann Karl Zorn seine Anwaltstätigkeit in der Kanzlei, die er von 1988 bis 1998 als Einzelinhaber führte. Die Kanzlei wird in der jetzigen Rechtsform seit 1999 von den Rechtsanwälten Uwe Kötzing und Georg A. Robak als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt.
Die Spezialisierungen der Kanzlei-Inhaber auf das Wirtschafts- und Arbeitsrecht einerseits und auf das Versicherungsrecht andererseits haben die Kanzlei seitdem geprägt. Die umfassende rechtliche Betreuung von mittelständischen Unternehmen und von Versicherungsunternehmen bestimmt wesentlich das Kanzleiprofil.
Durch das Wachstum der Kanzlei und die Tätigkeitsaufnahme neuer Rechtsanwälte kamen weitere Schwerpunkte, unter anderem im Medizinrecht, hinzu. Mit mittlerweile 5 Rechtsanwälten ist unsere Kanzlei groß genug, dass wir als Spezialisten recht weit gefächerte Dienstleistungen anbieten können, aber noch nicht so groß, dass der tägliche Austausch im Team über die jeweilige Arbeit und die persönliche Nähe zu unseren Mandanten beeinträchtigt sein könnte. Wir kennen unsere Mandanten, ihre Geschäftspolitik und ihre Interessen genau. Nur so ist eine „maßgeschneiderte“ Beratung und Vertretung möglich.
ZORN Rechtsanwälte
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