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Unsere Kanzlei blickt auf eine lange Geschichte zurück; ihre erfolgreiche Entwicklung wurde in früheren Zeiten besonders von
den Rechtsanwälten Dr. Alfred Haag und Karl Zorn bestimmt. Bereits 1947 nahm Dr. Alfred Haag seine Tätigkeit als Rechtsanwalt in Karlsruhe auf.
Viele durch ihn begründete Geschäftsverbindungen bestehen noch heute. Im Jahre 1968 begann Karl Zorn seine Anwaltstätigkeit in der Kanzlei,
die er von 1988 bis 1998 als Einzelinhaber führte. Wegen seines prägenden Einflusses trägt die Kanzlei weiterhin seinen Namen.
Die Kanzlei wird in der jetzigen Rechtsform seit 1999 von den Rechtsanwälten Uwe Kötzing und Georg A. Robak
als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt. Das langjährige erfolgreiche Bestehen unserer Kanzlei am Anwaltsmarkt
ist ein Beleg für die konstante Qualität der an den jeweils aktuellen Erfordernissen ausgerichteten Dienstleistung.