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Unsere
Kanzlei blickt auf eine lange Geschichte zurück; ihre erfolgreiche Entwicklung
wurde in früheren Zeiten besonders von
den
Rechtsanwälten Dr. Alfred
Haag und Karl Zorn bestimmt. Bereits 1947 nahm Dr. Alfred Haag seine Tätigkeit
als Rechtsanwalt in Karlsruhe auf.
Viele durch ihn begründete Geschäftsverbindungen
bestehen noch heute. Im Jahre 1968 begann Karl Zorn seine Anwaltstätigkeit
in der Kanzlei,
die er von 1988 bis 1998 als Einzelinhaber führte. Wegen
seines prägenden Einflusses trägt die Kanzlei weiterhin seinen Namen.
Die Kanzlei wird in der jetzigen Rechtsform seit 1999 von den Rechtsanwälten
Uwe Kötzing und Georg A. Robak
als Gesellschaft bürgerlichen Rechts
geführt. Das langjährige erfolgreiche Bestehen unserer Kanzlei am
Anwaltsmarkt
ist ein Beleg für die konstante Qualität der an den
jeweils aktuellen Erfordernissen ausgerichteten Dienstleistung.