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Khosrowi

Haftpflichtrecht
Wir bieten umfassende Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Interessensvertretung in allen Bereichen des Haftpflichtrechts, auch unter Berücksichtigung der damit verbundenen versicherungsrechtlichen Fragen. Das Haftpflichtrecht regelt die Voraussetzungen und die Höhe eines Schadensersatzanspruchs eines Geschädigten, der in seinem Eigentum, seinem Besitz, seiner Gesundheit oder in sonstigen Rechten verletzt wurde. Schadensersatzforderungen können in allen Lebensbereichen und durch vielfältige Handlungen entstehen. Es kann sein, dass Verträge nicht eingehalten werden, gekaufte Waren fehlerhaft sind oder Unfälle passieren. Wenn Sie zu Unrecht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden oder aber wenn Ihre Schadensersatzanspruche durchgesetzt werden sollen, übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung ihrer Interessen. Eine qualifizierte Bearbeitung dieser Mandate
gewährleisten besonders unsere haftungs- und schadensrechtlichen Spezialkentnisse. Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Georg A. Robak