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Khosrowi

Arbeitsrecht
Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist wegen der wirtschaftlichen Konsequenzen und der Auswirkungen auf das Betriebsklima für beide Arbeitsvertrags-
parteien von enormer Bedeutung. Wir beraten und vertreten mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Branchen sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht. Die Beratungstätigkeit unserer Kanzlei reicht von der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen über die Auseinandersetzung mit betrieblichen Arbeitnehmervertretern bis hin zur Vermeidung oder Bewältigung sämtlicher Probleme, die im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen entstehen können. Weiterhin nimmt unsere Kanzlei Arbeitgeberinteressen im Rahmen von Sozialplanverhandlungen und Einigungsstellenverfahren wahr und wirkt bei der Gestaltung von Firmentarifverträgen mit. Ebenfalls vertreten wir Arbeitnehmer, insbesondere bei Kündigungen, Betriebsübergängen und Aufhebungsverträgen. Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwälte Uwe Kötzing und André Kasper